Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Visario GmbH, mit Sitz in St.Gallen, Schweiz. Neben unseren digitalen Dienstleistungen (insbesondere Visualisierungen) erbringen wir auch handwerkliche und beratende Leistungen wie Sanierungen, Umnutzungsprojekte, Malerarbeiten, Gipserarbeiten, Projektbegleitung und bauliche Beratung.
Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen der Visario GmbH
Die Visario GmbH bietet folgende Leistungen an:
- Architekturvisualisierungen, 3D-Renderings, virtuelle Rundgänge
- Sanierungen von bestehenden Bauten
- Planung und Umsetzung von Umnutzungsprojekten
- Ausführung von Maler- und Gipserarbeiten
- Projektbegleitung und Bauherrenberatung
- Allgemeine Bau- und Umbauleistungen
Der genaue Leistungsumfang wird jeweils vertraglich oder projektbezogen vereinbart. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der Schriftform.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte von Visario GmbH durch den Kunden schriftlich oder digital bestätigt wird. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Für Visualisierungen gelten Pauschalpreise oder Stundenansätze gemäss Offerte.
- Für handwerkliche Arbeiten (Sanierungen, Maler- und Gipserarbeiten) werden Pauschalen oder Regieansätze gemäss Projektumfang festgelegt.
- Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist Visario GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Zutritte rechtzeitig bereitzustellen.
Bei Bauprojekten, Sanierungen oder Umnutzungen muss der Kunde sicherstellen, dass alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung haftet der Kunde.
6. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden projektbezogen definiert. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, behördlichen Verzögerungen, Materialengpässen oder witterungsbedingten Unterbrüchen verschieben sich die Fristen angemessen.
7. Abnahme und Gewährleistung
Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Allfällige Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.
Für Visualisierungen besteht eine Nachbesserungspflicht bei technischen Mängeln. Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäss Schweizer Obligationenrecht (5 Jahre für Werkmängel, sofern nicht anders vereinbart).
8. Haftung
Visario GmbH haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Bauverzögerungen durch Dritte) ist ausgeschlossen.
9. Urheberrechte
Alle durch Visario GmbH erstellten Visualisierungen, Entwürfe, Pläne oder Dokumentationen bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über das vereinbarte Projekt hinaus oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Visario GmbH. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.